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Liebe deinen Übernächsten mehr als dich selbst

Aktualisiert: 24. Jan.

„Die Lehre von der Gleichheit ist das Ende der Gerechtigkeit.“ (Friedrich Nietzsche)

Vor Weihnachten 2022 wurde bekannt, dass in Pliezhausen ein Wohnblock mit 12 Wohnungen leer gekündigt worden war. Als Kündigungsgrund war den Mietern eine nötige Renovierung mitgeteilt worden. Tatsächlich musste der Landrat auf Nachfrage jedoch einräumen, dass der Landkreis das Gebäude von der Kreisbaugenossenschaft Tübingen für die Flüchtlingsunterbringung angemietet hatte. Die ersten Flüchtlinge zogen Anfang des Jahres 2023 ein.

Ein ähnlicher Fall ging im Februar bundesweit durch die Presse. Die städtische Wohnbau Lörrach kündigte 40 Mietern und war dabei so ehrlich, als Kündigungsgrund die Unterbringung von Flüchtlingen zu nennen: „Auch die Stadt Lörrach und der Landkreis sind zur Unterbringung von Flüchtlingen verpflichtet … Für Sie bedeutet das, dass wir in Kürze das mit Ihnen vereinbarte Mietverhältnis kündigen werden.“

In Königsbach-Stein bei Pforzheim wurden gleich zwei Seniorenheime wegen Brandschutzauflagen geräumt – doch kurze Zeit später sollen dort Flüchtlinge einziehen. Und in Berlin wurde ein langfristiger Mietvertrag zwischen zwei Diakonie-Konzernen, dem Paul-Gerhardt-Stift als Vermieter und dem Mieter Johannesstift, für ein Altenpflegeheim mit 110 Bewohnern vorzeitig aufgehoben. Auch dort sollen in Zukunft „mehrfach traumatisierte Schutzbedürftige“ einquartiert werden. FOCUS schreibt dazu: „In Kirchenkreisen gilt es allerdings als offenes Geheimnis, dass der Betrieb eines Flüchtlingsheims finanziell ungleich attraktiver ist als der eines Altenpflegeheims. Der Grund: Für Flüchtlingsheime zahlt das Land so viele Zuschüsse, dass sie im Gegensatz zu kostenintensiveren Pflegeheimen schnell schwarze Zahlen schreiben.“

Da hat es mindestens ein Gschmäckle“, wenn im Kreis Reutlingen Dekane beider Konfessionen zusammen mit dem Landrat einen „Appell an christliche Nächstenliebe“ verfassen – für die Fernsten, die durch eine immer fragwürdigere Politik der offenen Grenzen plötzlich zu Nächsten werden. Die Kirche selbst ist einer der größten Immobilien- und Landbesitzer im Land. Wenn es allein in Württemberg über 1.100 Kirchengemeinden auf evangelischer Seite gibt, dann gibt es auch über 1.100 Pfarrhäuser und über 1.100 Gemeindehäuser. Es ist jedoch noch kein Fall bekannt geworden, dass in einem der meist viel zu großen Pfarrhäuser Flüchtlinge einquartiert worden wären (früher hatten Pfarrer oft viele Kinder) oder dass ein Gemeindehaus für Flüchtlinge geräumt worden wäre. Weder die katholische noch die evangelische Kirche oder deren Diakonie veröffentlichen aussagekräftige Geschäftsberichte und Bilanzen, in denen der Haus- und Grundbesitz aufgelistet wäre.

In Mecklenburg-Vorpommern und Bayern nehmen die allgemeinen Proteste zu. Auch gerichtliche Klagen gegen von den Landesregierungen geplante Flüchtlingsunterkünfte wurden eingereicht. Es gibt Demonstrationszüge um Flüchtlingsheime herum, doch die politisch Verantwortlichen wohnen nicht in den Flüchtlingsunterkünften. Diejenigen, die die Landesgrenzen nicht schützen, die an den Grenzen nicht kontrollieren, die Ausreisepflichtige nicht abschieben, die Flüchtlingen aus unseren Sozialkassen mehr Geld geben als Bürgern dieses Landes, die jahrzehntelang eingezahlt haben, die sitzen in den Rathäusern, Landratsämtern und Ministerien.

Selbst grüne Politiker können die Augen vor dieser Realität nicht mehr verschließen. Der grüne Landrat von Miltenberg in Bayern, Jens Marco Scherf, hat Anfang Februar einen Brief an den Bundeskanzler und an die grüne Parteispitze verfasst. Der Landkreis Miltenberg hat 2022 3.000 Flüchtlinge aufgenommen, davon 1.500 aus der Ukraine, aber auch 800 bis 900 aus Afghanistan, Syrien und Afrika, die bisher in über 60 dezentralen Unterkünften untergebracht sind. Mit dem Thema durfte Scherf dann auch bei Lanz im Fernsehen Klartext reden. Und von dem Flüchtlingsgipfel bei Nancy Faeser konnten keine konkreten Ergebnisse vermeldet werden. Die Kommunalpolitiker waren enttäuscht, der Vertreter des Landkreistags sorgte für einen Eklat, als er den Saal verließ und dabei „Heuchelei“ rief.

Der Miltenberger Landrat Scherf ist auch Unterzeichner eines Memorandums „für eine andere Migrationspolitik in Deutschland“ von selbst ernannten grünen Realpolitikern, sie nennen sich „Vert Realos – Die Bürgerliche Grüne Mitte“, dabei natürlich auch der Tübinger OB und der grüne Altmeister Rezzo Schlauch, der Ex-Reutlinger und jetzt Tübinger Stadtrat Christoph Joachim oder die frühere MdB und Staatssekretärin aus Nürtingen, Uschi Eid. „Auch der aktuell schleichenden Erosion dieser Werte unter dem Banner einer falschen Toleranz gilt es, entschieden entgegenzutreten … Clan-, Banden- und Jugend-Kriminalität, soziale Verwahrlosung und Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen nehmen in bestimmten Tätergruppen aus der Zuwanderergemeinschaft zu.“

Das sind zentrale Sätze aus diesem Memorandum. Für genau solche Sätze wurde die AfD seit 2015 als rassistisch, fremdenfeindlich und sonst noch viel mehr beschimpft, diffamiert und aus dem demokratischen Diskurs ausgegrenzt. Doch in der real existierenden Demokratur der Parteien- und Medienkartelle geht es eben um gegenseitige Machtsicherung, da darf man nicht zimperlich sein.

Es wird spannend, zu beobachten, wie sich die Lage in Reutlingen weiterentwickelt. Die erst vor wenigen Monaten abgebauten Flüchtlingscontainer an der Roanner Straße zwischen Voller Brunnen und Sondelfingen werden derzeit wieder aufgebaut. Und im Herbst waren im Gemeinderat sechs neue mögliche Standorte für Flüchtlingsheime ähnlich denen in Degerschlacht oder Ohmenhausen vorgestellt worden: am Kreisverkehr im Ringelbach, ganz hinten Richtung Schützenhaus und Gaisbühl, beim Hallenbad in Betzingen, am Ortseingang Sondelfingen zwischen Bahnlinie und Reutlinger Straße, in Oferdingen im Besterwasen, in Orschel-Hagen zwischen Teich und Heizwerk, an der Kreuzeiche auf den Parkplätzen vom Markwasen. Wenn eines dieser oder sogar alle Unterkünfte gebaut werden sollen, müssen sie vom Gemeinderat beschlossen werden. Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses wären drei Monate Zeit für ein Bürgerbegehren; dafür wären sieben Prozent der 87.000 Wahlberechtigten nötig, also etwas über 6.100 Unterschriften. Dann müsste der Gemeinderat prüfen, ob das Bürgerbegehren zulässig war und innerhalb von vier Monaten einen Bürgerentscheid herbeiführen (Gemeindeordnung § 21).

Der (hunds-)gemein(d)e Rat


Quellen

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